Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Andreas Richter Beschaffungspartner
(Stand 16.06.2026)
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Andreas Richter Beschaffungspartner nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2. Leistungsumfang und Berichtspflicht
2.1 Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers und etwaigen Anlagen dazu. Aufträge werden ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages abgewickelt.
2.2 Die Leistungen des Auftragnehmers sind erbracht, wenn die notwendigen Analysen, sich daraus resultierende Schlussfolgerungen und Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert worden sind. Ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden ist unerheblich.
2.3 Ereignisse höherer Gewalt, welche die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Leistung mindestens um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
3. Beauftragung und Änderung des Auftrages
3.1 Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Auftragserteilung kann auch in Form einer formlosen E-Mail oder einer mündlichen Zusage erfolgen.
3.2 Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zu Stande. Diese kann auch in Form einer formlosen E-Mail erfolgen.
3.3 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.
3.4 Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.
3.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehraufwendungen werden nach Maßgabe von Ziffer 4.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verrechnet.
4. Vergütung/Rücktritt
4.1. Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Die Vergütung wird in monatlichen Raten fällig. Alle Rechnungen sind, falls nicht anders geregelt, mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen netto zu zahlen.
4.2 Wenn der Auftraggeber Aufträge ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Auftragnehmer alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und den Auftragnehmer von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
4.3 Bei Erkrankung oder unverschuldeter Verhinderung des Auftragnehmers ist ihm vorbehalten einen Ersatz zu stellen bzw. – sofern das nicht möglich ist – den Beratungstermin abzusagen. Schadenersatzansprüche aus diesem Grund gegenüber dem Auftragnehmer sind dann in jedem Fall ausgeschlossen.
4.4 Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
4.5 Anfallende Nebenkosten werden, falls nicht anders geregelt, nach Aufwand gegen Vorlage entsprechender Belege abgerechnet. Nebenkosten sind insbesondere der Aufwand für Reisen und Kosten für Unterkunft.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2 Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
6. Haftung des Auftragnehmers
6.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.3 Die Haftung insgesamt ist auf den Auftragswert begrenzt. Die maximale Haftungssumme wird auf € 100.000 begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden wie Betriebsunterbrechung wird ausgeschlossen.
6.4 Die vertraglichen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren in 1 Jahr ab Abschluss der Beratungsleistung.
7. Geheimhaltung und Datenschutz
7.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Kenntnisse die er aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Unternehmensdaten, Bilanzen, Pläne, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu Stillschweigen zu verpflichten.
7.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen vom Auftragnehmer unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.
8. Schutz des geistigen Eigentums
8.1 Die vom Auftragnehmer angefertigten Arbeitsergebnisse dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Ebenso bleiben die für die Bearbeitung angewandten Methoden und vom Auftragnehmer entwickelten Verfahren geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen muss vorher mit dem Auftragnehmer abgestimmt werden.
8.2 Bei Verstoß gegen die Bestimmungen von Ziffer 8.1 steht dem Auftragnehmer ein zusätzliches Honorar in einer den Umständen nach angemessenen Höhe zu.
9. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
9.1 Der Vertrag kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer ein Honorar nur für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu. Im Falle eines zeitlich unbefristeten Vertrages kann der Vertrag von jeder Partei durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
10. Aufbewahrung von Unterlagen
10.1 Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt drei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
11. Referenzen
11.1 Mit Projektabschluss gewährt der Auftraggeber dem Auftragnehmer das Recht, den Auftraggeber als Referenz zu benennen. Für die Benennung der Referenz darf der Auftragnehmer den Namen des Auftraggebers, dessen Firmenlogo und den Namen des Ansprechpartners verwenden. Fachartikel oder Ansprechpartner für Referenztelefonate bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
12.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
12.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
12.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Deggendorf.